Gebühr für Kindertageseinrichtungen ErmäßigungOnline erledigen

    Ermäßigung der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

    Wenn sie Sozialleistungen beziehen, müssen Sie in der Regel keine Elternbeiträge für die Betreuung ihres Kind/ihrer Kinder in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen oder bei Erhalt von Sozialleistungen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

    Online-Dienste

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100038_213429414

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    SEPA-Lastschriftmandat widerrufen

    ID: L100038_213429415

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    Übernahme der Beiträge für Kindergarten bzw. Kindertagespflege beantragen

    ID: L100038_218203127

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-966

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau K. Beyer

      Telefon Festnetz: 03643 762-860

    • Frau C. Chruszcz

      Telefon Festnetz: 03643 762-569

    • Frau M. Kemke

      Telefon Festnetz: 03643 762-790

    • Frau J. Kriependorf

      Telefon Festnetz: 03643 762-966

    • Frau A. Kynast

      Telefon Festnetz: 03643 762-584

    • Frau K. Lupina

      Telefon Festnetz: 03643 762-577

    • Frau K. Schilling

      Telefon Festnetz: 03643 762-968

    • Frau M. Titze

      Telefon Festnetz: 03643 762-926

    • Herr P. Weihmann

      Telefon Festnetz: 03643 762-969

    Formulare

    Checkliste einzureichende Unterlagen für Antrag auf Übernahme KiTa-Beiträge
    Erstantrag / Folgeantrag auf Übernahme der Kinderkrippenbeiträge / Kindergartenbeiträge / Hortbeiträge

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
    • Die finanzielle Belastung übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übernahme, Soziale Staffelung, Elternbeitrag, Erlass, Teilnahmebeitrag, Kostenbeitrag, Kindertagespflege, Einkommen, Kindergarten, Gebühr, Jugendamt, Kindergartenanmeldungen, Kindergartenplatz, Befreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English