Kulturförderung

    Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

    Beschreibung

    Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Initiativen, Gruppen oder Institutionen (kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Träger kultureller Projekte) getragen werden. Zuwendungen können für die Durchführung nicht kommerzieller Projekte der Kultur und der Kunst und für Investitionen gewährt werden.

    Förderfähig sind:

    • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung
    • Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen
    • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
    • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden
    • Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools

    Nicht gefördert werden:

    • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
    • Karnevalsprojekte
    • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
    • Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge
    • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
    • Kunst im öffentlichen Raum
    • Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen)

    Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienst

    Förderung von Kultur und Kunst

    ID: L100038_217446032

    Beschreibung

    Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Initiativen, Gruppen oder Institutionen (kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Träger kultureller Projekte) getragen werden. Zuwendungen können für die Durchführung nicht kommerzieller Projekte der Kultur und der Kunst und für Investitionen gewährt werden. Förderfähig sind: kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools. Nicht gefördert werden: Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen Karnevalsprojekte Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger Kunst im öffentlichen Raum Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen) Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 06.09.2023 (von: Böttger, Thomas)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Thüringer Staatskanzlei.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Staatskanzlei

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 90 02 53

    99105 Erfurt

    Hausanschrift

    Regierungsstraße 73

    99084 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 115

    Fax: 0361 57-107

    E-Mail: Poststelle@TSK.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Projektantrag (Projektbeschreibung, Selbstdarstellung Ihrer Arbeit bzw. Ihres Werdegangs, Beschreibung der verfolgten Ziele, Zusammenfassung des Ausgaben-  und Finanzierungsplans)
    • Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Drittmittelbestätigungen (sofern vorhanden)
    • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

    Fristen

    • Antragsfrist ist im Regelfall
      • der 31.03. des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EURO
      • der 15.10. des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EURO
    • Gebietskörperschaften, deren Haushalt bei Ablauf der Antragsfrist noch nicht bestätigt ist, müssen diese Antragsfristen einhalten, stellen aber den Antrag „unter Vorbehalt der Bestätigung ihres Haushaltes“.

    Kosten

    Für die Bearbeitung der Anträge fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Antragsberechtigt sind:

    • natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen),
    • Künstler/-innen,
    • Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft,
    • Gebietskörperschaften und
    • sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte.

    Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen hat oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Staatskanzlei am 04.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.07.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)