Katastrophenschutz
Beschreibung
Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.
Aufgabenträger sind
- die Landkreise und kreisfreien Städte für die örtlichen Aufgaben des Katastrophenschutzes
- das Land für die zentralen Aufgaben des Katastrophenschutzes
Das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) begründet keine "Allzuständigkeit" des Katastrophenschutzes. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.
Die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) gibt landeseinheitliche Mindeststandards für die Aufstellung, Organisation und Ausrüstung sowie für die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz vor.
Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Landesverband Sachsen, Thüringen) eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der Thüringer Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.
Für Notfälle wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Aktuelles
Das Sachgebiet nimmt die Aufgabe als untere Katastrophenschutzbehörde wahr. Hierzu zählen im Besonderen die Konzipierung einer wirkungsvollen Katastrophenschutzabwehr, die Aufstellung und Einrichtung von Katstrophenschutzeinheiten sowie die Planung und Durchführung von Ausbildungen und Übungen im Katastrophenschutz. Ebenfalls obliegt der unteren Katastrophenschutzbehörde die Aufsicht über die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz. Im Bereich des Katastrophenschutzes ist die Dezentrale Technische Servicestelle (DTS) angesiedelt. Diese ist für die Planung, Migration und Betreuung des nichtpolizeilichen BOS Digitalfunks im Kreis Weimarer Land verantwortlich. Die DTS ist der direkte Ansprechpartner für alle Nutzer von Digitalfunkgeräten im Zuständigkeitsbereich.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-296
Landratsamt Weimarer Land - Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Aktuelles
Der Landkreis muss zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz die notwendigen Maßnahmen treffen. Dazu gehört neben der Beratung der Gemeinden unter anderem die Planung der erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstung für die überörtliche Gefahrenabwehr sowie den Katastrophenschutz. Auch wird durch das Amt der Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren überprüft. Die Betreuung des nichtpolizeilichen BOS Digitalfunks im Kreis erfolgt durch die eingerichtete Dezentrale Technische Servicestelle. Als Aufgabenträger hat das Landratsamt den bodengebundenen Rettungsdienst im Kreis Weimarer Land zu planen und zu koordinieren. Die Zentrale Leitstelle Weimarer Land ist für die Entgegennahme der Hilfeersuche über den Notruf 112 verantwortlich. 
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-296
E-Mail: post.bkr@weimarerland.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständiges Fachressort für Hochwasserschutz:TMLFUN
Zuständige Fachressorts für Strahlenschutz:TMLFUN / TMSFG
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Brandschutz und zum Hochwasserschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Innenministerium am 10.05.2011