Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    ·         Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 100,00 jährlich (EUR 70,00 für das erste, EUR 30,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Ab sofort können Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, für ihre Kinder bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Leistungen beantragen.

    Ein Zuschuss kann unter folgenden Bedingungen beantragt werden für:

    1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

    • Nachweis durch den Antragsteller, dass das Kind fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat (z.B. Anmeldung zur Mittagsverpflegung). Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung, den Namen des gastronomischen Anbieters und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist.
    • Erstattung eines monatlichen Pauschalbetrages, Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen.

    2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:

    • Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat
    • Monatlicher Betrag: 10 Euro pro Kind
    • Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

    3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen:

    • Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen nach Vorlage der schriftlichen Ankündigung durch Schule oder Kindertageseinrichtung.

    4. Lernförderung:

    • Bedarfsbescheinigung von Lehrerin oder Lehrer und Beleg über erfolgte Lernförderung
    • die individuelle schulische Lernförderung wurde bereits ausgeschöpft
       
    • die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen
       

    eine ergänzende angemessene Lernförderung ist geeignet und zusätzlich erforderlich, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen (zu den Lernzielen gehört nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts).

    5. Schulbedarf:

    • Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils
    • für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 70 Euro (gilt erstmals für das Schuljahr 2011/2012)
       
    • für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 30 Euro
       

    6. Schulbeförderung:

    • Zuschuss zur Monatskarte (bei Möglichkeit einer privater Nutzung) oder gesamte Kostenübernahme (bei ausschließlicher Nutzung für den Schulbus)
    • Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen übernommen werden.

    Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für

    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II),
    • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII),
    • eine einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
    • die Beziehung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    vorliegen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach SGB II, Wohngeldgesetz und BKGG liegt bei den Jobcentern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach SGB XII liegt bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach SGB II, Wohngeldgesetz und BKGG liegt bei den Jobcentern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach SGB XII liegt bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.

    Leistungen zur Bildung und Teilhabe

    Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:

    • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
    • Kultur, Sport und Freizeitangebote
    • Ausflüge und Klassenfahrten
    • Lernförderung
    • Schulbedarf und Schülerbeförderung

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Antrag auf Leistungen zur Lernförderung
    Antrag auf Leistungen für eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten
    Antrag auf Leistungen für Mittagessen
    Antrag auf Entbindung von der Schweigepflicht
    Antrag auf Leistungen für Schulbedarf
    Antrag auf Leistungen zur Schülerbeförderung

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Für eine Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Die Antragsfrist für die rückwirkende Erstattung der Kosten für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, die ab 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 in Anspruch genommen wurden, endet am 30. Juni 2011. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die ab dem Stichtag 1. April 2011 in Anspruch genommen werden, werden entsprechend der o.a. Regelungen beantragt.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Hinweise für Thüringen: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 21.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)