Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:

  • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
  • Kultur, Sport und Freizeitangebote
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • Schulbedarf und Schülerbeförderung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

Adresse

Hausanschrift

Wielandstraße 4

99610 Sömmerda

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3  Gebühren: nein
  • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Wielandstraße
    Linie:
    • Bus: 212
  • Haltestelle: Busbahnhof
    Linie:
    • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
  • Haltestelle: Bahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Regio Südost

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 1215

99601 Sömmerda

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3634 354-784(Sekretariat)

E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de

Internet

Bankverbindung

Landratsamt Sömmerda

Empfänger: Landratsamt Sömmerda

IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

BIC: HELADEF1WEM

Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 10.11.2023

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de