Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:
- Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
- Kultur, Sport und Freizeitangebote
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung
- Schulbedarf und Schülerbeförderung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen