Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Verfahrensablauf Onlinevormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen. Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten.
Online-Dienst
Online-Kennzeichenreserevierung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schenkendorfstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0365 838-2470(Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: 0365 838-2450(KfZ-Zulassung)
Fax: 0365 838-2445
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Internet
Weitere Informationen
Das Gebäude der KfZ-Zulassung besitzt einen rollstuhlgerechten Eingang, aber keinen Aufzug. Für Hilfe bitte das Telefon am Eingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Bitte beachten Sie die Ablauffristen auf der Bestätigung der Reservierung.
Kosten
Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Reservierungsportal. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Hinweise (Besonderheiten)
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern bzw Folien.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.03.2022