Führungszeugnis - erweitertes
Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann wird Ihnen dieses auf Antrag erteilt oder zur Vorlage direkt an eine Behörde gesendet.
Beschreibung
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
- für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
benötigt wird.
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
Online-Dienst
Online-Portal des Bundesamts für Justiz | Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Online erledigen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.
Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Gebühren: nein
Am Schloßpark
Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
Bus: RVG Gera/Land
Bad Köstritz
Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Heinrich-Schütz-Haus
Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
Bus: RVG Gera/Land
Julius-Sturm-Platz
Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
Bus: RVG Gera/Land
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          geschlossen Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 17:00 Uhr  Freitag          geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
erforderliche Unterlagen
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
Formulare
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.
Kosten
Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 03.11.2021