Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis - erweitertes

    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann wird Ihnen dieses auf Antrag erteilt oder zur Vorlage direkt an eine Behörde gesendet.

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

    benötigt wird.

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Online-Dienst

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz | Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

    ID: L100038_210794808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2019 (von: Uhlich, Ina)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.

    Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breitscheidstraße 133
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    Fax: +49 3672 486329

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    De-Mail: stadt-rudolstadt@rudolstadt.de-mail.de

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Beate Rothe)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Leistner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Kosten

    Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)