Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis - erweitertes

    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, dann wird Ihnen dieses auf Antrag erteilt oder zur Vorlage direkt an eine Behörde gesendet.

    Beschreibung

    Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.

    Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:

    • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
    • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.

    Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis

    • für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
    • für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

    benötigt wird.

    Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.

    Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.

    Hinweise für Erfurt: Führungszeugnis

    Online-Dienst

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz | Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

    ID: L100038_210794808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2019 (von: Uhlich, Ina)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.

    Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7844

    Fax: 0361 655-6502

    E-Mail: pass-meldewesen@erfurt.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Reiß-Zimmermann, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.

    Hinweise für Erfurt: Führungszeugnis

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
    • bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
    • bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird

    Formulare

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.

    Kosten

    Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.

    Hinweise für Erfurt: Führungszeugnis

    13,00 EUR

    13,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Führungszeugnis

    Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

    • Privates Führungszeugnis, Belegart N
    • Behördenführungszeugnis, Belegart O (1)
    • Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (2)
    • Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE (1/2)

    (1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.

    (2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.

    Weitere Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes.

    Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

    • Privates Führungszeugnis, Belegart N
    • Behördenführungszeugnis, Belegart O (1)
    • Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (2)
    • Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE (1/2)

    (1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.

    (2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.

    Weitere Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)