Zuwendungsbestätigung

    Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Beschreibung

    Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) können nur dann als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie der Spender durch eine Zuwendungsbestätigung nachweist. Für Mitgliedsbeiträge an bestimmte Empfänger (z.B. Sport-, Kleingarten-, Tierzucht-, Karnevalsvereine, Vereine der Heimatpflege und Heimatkunde, Kulturvereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen) ist der Sonderausgabenabzug gesetzlich ausgeschlossen.

    Die Zuwendungsbestätigung wird vom Empfänger der Zuwendung ausgestellt. Der Zuwendungsempfänger muss die Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellen. Die Zuwendungsbestätigung darf eine DIN A4-Seite nicht überschreiten und muss von einer zeichnungsberechtigten Person des Zuwendungsempfängers unterschrieben werden.

    Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I S. 791) bekanntgegeben.  

    Muster für Zuwendungsbestätigungen gibt es für folgende Zuwendungen:

    • Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    • Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
    • Sachzuwendungen an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    • Sachzuwendungen an politische Parteien im Sinne des Parteigesetzes
    • Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
    • Sachzuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen
    • Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    • Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts 
    • Sammelbestätigung über  Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/ Mitgliedsbeiträge an unabhängige Wählervereinigungen
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Die Stadtverwaltung Weimar bietet nur Muster für Zuwendungsbestätigungen für folgende Zuwendungen an:

    • Geldzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    • Sachzuwendungen an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen

    Online-Dienste

    Spendenbescheinigung über eine Geldspende beantragen

    ID: L100038_214835711

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Spendenbescheinigung über eine Sachspende beantragen

    ID: L100038_214835712

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Empfänger der Spende oder des Mitgliedsbeitrags (z.B. gemeinnütziger Verein, Partei oder Stiftungen des privaten oder öffentlichen Rechts)

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Haushalt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-402

    Fax: 03643 762-440

    E-Mail: haushalt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau K. Mikula

      Telefon Festnetz: 03643 762-424

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Jena

    Adresse

    Hausanschrift

    Leutragraben 8

    07743 Jena

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Holzmarkt
      Linie:
      • Bus: 15
    • Haltestelle: Löbdergraben
      Linie:
      • Bus: 15
    • Haltestelle: Ernst-Abbe-Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3626-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573626-000

    Fax: 0361 573626-653

    E-Mail: poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 34g des Einkommensteuergesetzes an unabhängige Wählervereinigungen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische Stiftungen des privaten Rechts
    Bestätigung über Sachzuwendungen im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes
    Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 34g, § 10b des Einkommensteuergesetzes an politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind nur von begünstigten Zuwendungsempfängern zu verwenden und können im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter Steuerformulare/Gemeinnützigkeit als ausfüllbare Datei abgerufen werden.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)

    Bitte nutzen Sie die Anträge der Stadtverwaltung Weimar

    siehe unter: Anliegen online Starten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 13.11.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zuwendungsbescheinigung, Spendenquittung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de