Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren bezüglich Fähren und Schifffahrtsanlagen

    Wasserrecht

    Beschreibung

    Das Wasserrecht umfasst die Bundes- und Landesnormen, die sich auf die Ordnung und die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer und das Grundwassers beziehen. Grundsätzlich können Gewässer nur mit behördlicher Erlaubnis bewirtschaftet werden. Ein Anspruch auf eine solche Erlaubnis besteht nicht.

    Das Wasserrecht regelt unter anderem die Anforderungen an bauliche Anlagen in, unter oder über oberirdischen Gewässern und an Abwasserbehandlungsanlagen. Es regelt Verbote und Beschränkungen in Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten sowie Anzeigepflichten bei Bohrungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser. Es bestimmt auch Inhalt und Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeiten der Wasserbehörden werden in § 105 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) geregelt.

    Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen unteren Wasserbehörden. Für bestimmte Angelegenheiten, z.B. die Gewässer 1. Ordnung oder die Talsperren betreffend, ist das Landesverwaltungsamt als obere Wasserbehörde zuständig.

    Die unteren Wasserbehörden beraten Sie gern.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht

    Beschreibung

    Bodenschutz

    Bodenschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz des Bodens unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes getroffen werden. Dabei zielt der Bodenschutz auf die Minimierung von problematischen Stoffeinträgen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Haushalten sowie von land- und forstwirtschaftlichen, die Bodenstruktur gefährdenden Bewirtschaftungspraktiken. Außerdem ist die Schonung des Bodenfonds vor Verbrauch (Versiegelung, Überbauung, naturferne Inanspruchnahme) durch stärkere Berücksichtigung ökologischer Anforderungen bei planerischen Abwägungsprozessen ebenfalls Aufgabe des Bodenschutzes.

    Altlasten

    Die Bearbeitung von Umweltsünden der Vergangenheit (Altlasten) beginnt mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen und führt über die einzelnen Erkundungsstufen bis hin zu deren Sanierung und Überwachung. Die systematische Altlastenbearbeitung soll in erster Linie Gefahren für die Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Qualität von Nahrungspflanzen und Futtermitteln, Boden, Bodensickerwasser, Grundwasser, oberirdische Gewässer) abwenden.

    Untere Chemikaliensicherheitsbehörde

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Chemikaliensicherheitsbehörde nehmen Vollzugsaufgaben nach dem Chemikaliengesetz sowie dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz wahr. Darunter fällt unter anderem die Überwachung von Herstellern, Händlern und Verwendern gefährlicher Stoffe und Gemische (Chemikalien).

    Untere Wasserbehörde

    In der Unteren Wasserbehörde werden Genehmigungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Gewässern (z.B. Einleitungen, Entnahmen, Gewässerkreuzungen) erteilt. Außerdem befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Lagerung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöllagerungen), da hierbei die Gefahr von Verunreinigungen der Gewässer und Böden besteht. Bei diesen Tätigkeiten besteht eine Anzeige- und ggf. auch Genehmigungspflicht. Wenn wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Diesel, Vergaserkraftstoff aber auch Jauche, Gülle, Düngerlösung oder Pflanzenschutzmittel freigesetzt werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Aufgrund der hohen Gefährdung von Grund- und Oberflächenwasser sowie des Bodens ist eine sofortige Information der Feuerwehr, Polizei oder Unteren Wasserbehörde erforderlich, um geeignete Maßnahmen treffen und somit die Umweltauswirkungen möglichst gering halten zu können.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 212
      • Bus: 209
      • Bus: 220
      • Bus: 200
      • Bus: 243
      • Bus: 210
      • Bus: 205
      • Bus: 242
      • Bus: 206
      • Bus: 208
      • Bus: 216
      • Bus: 211
      • Bus: 201
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-675(Sekretariat)

    E-Mail: umweltamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    jährliche Erklärung zum Wassernutzungsregister

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bedarf ein beabsichtigtes Vorhaben einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Planfeststellung oder ist es der Behörde anzuzeigen, sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, einschließlich der Pläne, Gutachten und Beschreibungen.

    Die zuständigen Wasserbehörden beraten Sie hierzu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    wassergefährdende Stoffe, Wasserwirtschaft, Heizölanlagen, Gewässeraufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English