Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb
Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.
Online-Dienst
Antrag auf Zulassung als Instandsetzungsbetrieb
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 7 Mess- und Eichwesen, Beschussamt
Adresse
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Merkblatt: Die Eichverwaltung informiert - Instandsetzer
Instandsetzungsbenachrichtigung (gem. § 55 MessEV)
Erläuterungen zur Instandsetzungsbenachrichtigung
Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Befugnis als Instandsetzer nach § 54 MessEV
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
- Nachweise zur Berufsausbildung
- Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Nach Zeitaufwand
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 06.09.2016
Stichwörter
Sachkunde, Zuteilung, Instandsetzerkennzeichen, Messgeräte instandsetzen