Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb
Für die Errichtung eines Instandsetzungsbetriebs benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.
Online-Dienst
Antrag auf Zulassung als Instandsetzungsbetrieb (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
- Nachweise zur Berufsausbildung
- Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Nach Zeitaufwand
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz am 06.09.2016