Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Beschreibung
Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57332-1761
E-Mail: Ute.Singer@tlvwa.thueringen.de
Internet
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
o wirtschaftlich arbeiten,
o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Fristen
Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Zulassung zur Pflege, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen, Zulassung durch Versorgungsvertrag, Zulassung für Pflegeeinrichtungen