Pflegeeinrichtungen Zulassung

    Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950624

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Heimaufsichtsbehörde. Auskünfte erteilt die Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0365 838-2495

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1761

    E-Mail: Ute.Singer@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
    • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
    • Ihre Pflegeeinrichtung muss

                 o wirtschaftlich arbeiten,
                 o unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
                 o geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
                 o in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

    Fristen

    Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zulassung zur Pflege, Erlaubnis für Pflegeeinrichtungen, Zulassung durch Versorgungsvertrag, Zulassung für Pflegeeinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English