Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättenbetrieb, Anzeige

    Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

    Online-Dienst

    Anzeige eines Gaststättenbetriebs

    ID: L100038_212651088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Obertshäuser Platz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 485-8139

    Fax: 03693 485-8214

    E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

    IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister

    Formulare

    • Merkblatt
    • Gewerbeanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.

    Kosten

    Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Märkte, Gaststättengestattung, Gaststättenkonzession, Veranstaltungen, Volksfeste, Schankerlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Wirtschaftserlaubnis, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de