Gaststättenbetrieb, Anzeige
Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).
Online-Dienst
Anzeige eines Gaststättenbetriebs (ThAVEL)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
- auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Formulare
- Merkblatt
- Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Kosten
Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen