Gaststättenbetrieb, Anzeige
Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmalkalden - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag  08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag  08:30 - 13:00 Uhr Hinweis: Samstag jeden ersten des Monats, Änderungen möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 03683 667-103
Telefon Festnetz: 03683 667-104
Telefon Festnetz: 03683 667-105
Telefon Festnetz: 03683 667-106
E-Mail: buergerbuero@schmalkalden.de
Bankverbindung
Stadt Schmalkalden
Empfänger: Stadt Schmalkalden
IBAN: DE81 8405 0000 1505 0000 30
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
- auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Formulare
- Merkblatt
- Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Kosten
Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Schankerlaubnis, Gaststättenkonzession, Volksfeste, Gaststättenerlaubnis, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättengestattung, Gaststättenrichtlinie, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Veranstaltungen, Märkte