Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättenbetrieb, Anzeige

    Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

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    Online-Antrag ausfüllen

    ID: L100038_212252567

    Beschreibung

    Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.

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    ID: L100038_212252568

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

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    Zuständigkeit

    Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.2 Sachgebiet Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi., Fr. nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-161

    Fax: 03632 741-88874

    E-Mail: goa@kyffhaeuser.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Sondershausen - Fachbereich 2 - Bau & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Schroeder-Straße 10

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Carl-Schroeder-Str.
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Schwan
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Am Schwan
      Anzahl: 3  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03632 622-260

    Telefon Festnetz: 03632 622-191

    E-Mail: bau-ordnung@sondershausen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister

    Formulare

    • Merkblatt
    • Gewerbeanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.

    Kosten

    Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststättengestattung, Gaststättenkonzession, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe, Volksfeste, Märkte, Schankerlaubnis, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Gaststättenerlaubnis, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de