Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättenbetrieb, Anzeige

    Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

    Online-Dienst

    Anzeige eines Gaststättenbetriebs

    ID: L100038_212651088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03695 61-5999

    Telefon Festnetz: 03695 61-5901

    E-Mail: ordnung@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister

    Formulare

    • Merkblatt
    • Gewerbeanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.

    Kosten

    Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststättenkonzession, Veranstaltungen, Wirtschaftserlaubnis, Schankerlaubnis, Gaststättenrichtlinie, Volksfeste, Märkte, Gaststättengestattung, Gaststättenerlaubnis, erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de