Gaststättenbetrieb, Anzeige
Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).
Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten
- Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
- Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
- Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
- Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Online-Dienst
Anzeige eines Gaststättenbetriebs (ThAVEL)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Formulare
Gewerbe: Gewerbeanmeldung
Gewerbe: Gewerbeabmeldung
Gewerbe: Beiblatt zur Gewerbean-, -um-, -abmeldung
Gewerbe: Gewerbeummeldung
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
- auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten
- vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
- vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
Formulare
- Merkblatt
- Gewerbeanmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Kosten
Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.
Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten
Anmeldung 25,00 EUR
Ummeldung 15,00 EUR
Abmeldung 10,00 EUR
Anmeldung 25,00 EUR
Ummeldung 15,00 EUR
Abmeldung 10,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen