Gaststättengewerbe Anzeige

    Gaststättenbetrieb, Anzeige

    Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).

    Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten

    • Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
    • Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
    • Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
    • Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

    Online-Dienst

    Anzeige eines Gaststättenbetriebs (ThAVEL)

    ID: L100038_212651088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großenkreisangehörigen Stadt, in dessen bzw. deren Zuständigkeitsbereich Sie die Gaststätte betreiben wollen. Dort erhalten Sie sämtliche Unterlagen und weitere Auskünfte.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7810

    Fax: 0361 655-7809

    E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister

    Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten

    • vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
    • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
    • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
    • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
    • vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
    • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
    • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
    • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)

    Formulare

    • Merkblatt
    • Gewerbeanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde zwei Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.

    Kosten

    Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.

    Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten

    Anmeldung 25,00 EUR

    Ummeldung 15,00 EUR

    Abmeldung 10,00 EUR

    Anmeldung 25,00 EUR

    Ummeldung 15,00 EUR

    Abmeldung 10,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Gaststättentätigkeiten

    • Fax: 0361 655-7777 oder
    • E-Mail: buergeramt@erfurt.de
    • Fax: 0361 655-7777 oder
    • E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)