• Blankenhain (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Beschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertrieb spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an die zuständige Behörde gesandt.

Online-Dienst

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

ID: L100038_212635010

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 17.11.2021

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

zuständige Stelle

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde

Aktuelles

Die unter Gewerbebehörde ist zuständig für alle Belange der Gewerbetreibenden, etwa zur An- oder Ummeldung eines Gewerbes. Weitere Dienstleistungen sind  Thüringer Gaststättenrecht/ Speerzeitregelung, Erteilung einer Reisegewerbekarte, Erteilung einer Spielhallenerlaubnis/ Aufstellung von Spielgeräten in der Gastronomie.

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) ; Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

Version

Technisch erstellt am 14.12.2009

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (Beleg-Art 0) zur Vorlage bei Behörden:
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
  • Gewerbezentralregisterauszug (Beleg-Art 0) zur Vorlage bei einer Behörde:
  • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
  • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.

Die beantragten Unterlagen werden direkt an die zuständige Behörde gesandt.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden, außer es wird über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.

Voraussetzungen

Die erfolgte Gewerbean- oder -ummeldung für die oben genannten Gewerbezweige.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit. Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Fristen

Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug müssen unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft  am 17.11.2021

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 26.03.2025

Stichwörter

Sicherungsanlagen, Detekteien, Verkauf, Unterhaltungselektronik, Partnervermittlung, Autos, Teppiche, Altmetalle, Gold, Gebrauchtwagen, Handel, Silber, Vermittlung, Platin, Kraftfahrzeuge, Erzeugnisse, Dietrich, Reisebüro, Reisen, Pelzbekleidung, Zuverlässigkeitsprüfung, Schmuck, Autohandel, Partnerbörse, Lederbekleidung, Unterkunftsvermittlung, Fahrräder, Kfz, Gebrauchtwagenhandel, Perlen, Videokameras, Computer, Edelmetalle, Gewerbe, Gebrauchtwarenhandel, Luxuskonsumgüter, Schlüsseldienst, Fotoapparaten, Gebäudesicherungseinrichtungen, Auskunfteien, Gewerbeanmeldung, Überprüfungspflichtig, Öffnungswerkzeuge, Edelsteine, Konsumgüter, Ehevermittlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024