Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager- Anzeige

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Leistungen veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies anzeigen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren, zum Anbieten von Leistungen oder zur Aufnahme von Bestellungen von Waren und Leistungenveranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

    Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Online-Dienste

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)

    ID: L100038_213843336

    Beschreibung

    Ein Wanderlager liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender außerhalb einer festen Niederlassung, aus Räumlichkeiten heraus (z.B. Räume einer Gaststätte), "vorübergehend" Waren oder Dienstleistungen (Reisen) vertreibt bzw. Warenbestellungen entgegennimmt. Soll auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden, ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wer ein Wanderlager veranstaltet, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wanderlager-Anzeige

    ID: L100038_212651059

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    Fax: 036481 85-2398

    E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... - (Thüringen)
    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03663 488-536

    Fax: 03663 488-453

    Telefon Festnetz: 03663 488-537

    Telefon Festnetz: 03663 488-522

    Telefon Festnetz: 03663 488-534

    Fax: 03663 488-496

    E-Mail: gewerbe@lrasok.thueringen.de

    Stichwörter

    Fachdienst Öffentliche Ordnung Gewerbebehörde Gaststätte

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat zu enthalten:

    • den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
    • den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
    • den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und
    • den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter
    oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde nach.

    Bemerkungen

    Keine Anzeigepflicht besteht bei selbständiger Anreise der Kunden beziehungsweise Gäste.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Stichwörter

    Reisegewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de