Wanderlager- Anzeige
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Leistungen veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren, zum Anbieten von Leistungen oder zur Aufnahme von Bestellungen von Waren und Leistungenveranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Online-Dienst
Wanderlager-Anzeige (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde
Aktuelles
Die unter Gewerbebehörde ist zuständig für alle Belange der Gewerbetreibenden, etwa zur An- oder Ummeldung eines Gewerbes. Weitere Dienstleistungen sind  Thüringer Gaststättenrecht/ Speerzeitregelung, Erteilung einer Reisegewerbekarte, Erteilung einer Spielhallenerlaubnis/ Aufstellung von Spielgeräten in der Gastronomie.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Formulare
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
Stadtverwaltung Apolda - Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Schloß
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 65035(-3 Hr. Reichpietsch -4 Hr. Linke)
E-Mail: gewerbewesen@apolda.de
Formulare
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat zu enthalten:
- den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
- den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
- den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und
- den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter
oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde nach.
Bemerkungen
Keine Anzeigepflicht besteht bei selbständiger Anreise der Kunden beziehungsweise Gäste.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 19.07.2023