Veranstaltung eines Wanderlagers Anzeige

    Wanderlager- Anzeige

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Leistungen veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies anzeigen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren, zum Anbieten von Leistungen oder zur Aufnahme von Bestellungen von Waren und Leistungenveranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

    Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Online-Dienst

    Wanderlager-Anzeige (ThAVEL)

    ID: L100038_212651059

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.08.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-5901

    Fax: 03695 61-5999

    E-Mail: ordnung@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige hat zu enthalten:

    • den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
    • den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    • Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    • die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
    • den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und
    • den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter
    oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde nach.

    Bemerkungen

    Keine Anzeigepflicht besteht bei selbständiger Anreise der Kunden beziehungsweise Gäste.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 19.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 30.08.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)