Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
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Thüringer Online-Dienst - Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Markt
Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Markt
Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer
Antrag auf Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Antrag auf Erlaubnis zum Aufstauen, Absenken und Umleitung von Grundwasser nach § 9 WHG
Anzeige eines Erdaufschlusses nach § 49 WHG
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten und Beschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten nach § 52 WHG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) am 28.03.2012