Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Beschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Seiler (Fachdienstleiterin (kommissarisch))
Telefon Festnetz: 03447 586-477
Internet
Formulare
Anzeige eines Erdaufschlusses nach § 49 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zur thermischen Nutzung von Wasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zum Aufstauen, Absenken und Umleitung von Grundwasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser nach § 9 WHG
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verboten und Beschränkungen in Trinkwasserschutzgebieten nach § 52 WHG
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von behandeltem häuslichen Abwasser aus Kleinkläranlagen und von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) am 28.03.2012