Waffenschein - Ausstellung
Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchten, dann bentötigen Sie hierfür den "kleinen" Waffenschein.
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses*,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.
(* für "kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen
- zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
- zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
- zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
- zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
- Waffenhandelserlaubnis
Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:
Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen
- zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
- zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
- zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
- zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
- Waffenhandelserlaubnis
Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:
Online-Dienst
Antrag Erteilung "kleiner" Waffenschein (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über weitere vorzulegende Unterlagen informieren.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Hausanschrift
99111 Erfurt
Anger
Straßenbahn: 2
Busbahnhof
Bus: 52, 61, 155, 234/235
Hauptbahnhof
Bus: 9, 51, 60
Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
auf Anfrage
auf Anfrage
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Kosten
Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz
Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen" Waffenscheins.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht, für die das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig ist. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung können Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses im Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021