Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

    Waffenschein - Ausstellung

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen führen möchten, dann bentötigen Sie hierfür den "kleinen" Waffenschein.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • persönliche Eignung,
    • Nachweis eines Bedürfnisses*,
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

    (* für "kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

    Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren

    Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

    • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
    • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
    • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
    • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
    • Waffenhandelserlaubnis

    Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

    Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

    • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
    • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
    • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
    • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
    • Waffenhandelserlaubnis

    Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

    Online-Dienst

    Antrag Erteilung "kleiner" Waffenschein (ThAVEL)

    ID: L100038_212625315

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 16.02.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über weitere vorzulegende Unterlagen informieren.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7840

    Fax: 0361 655-7777

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2014 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 28.10.2024 (von: Reiß-Zimmermann, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/ Reisepass
    • Versicherungsnachweis

    Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

    Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren

    auf Anfrage

    auf Anfrage

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

    Kosten

    Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

    Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren

    Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz

    Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen" Waffenscheins.

    Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht, für die das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig ist. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung können Sie bei Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses im Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 18.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)