Fachkunde für den Waffenhandel durch Prüfung nachweisen
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, feilhalten, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermitteln, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Die dafür notwendige Fachkunde können Sie mittels einer Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss Ihres Bundeslandes nachweisen, sofern Sie nicht die vom Waffengesetz vorgeschriebene Qualifikation besitzen (als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmacher).
Die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel ist in der Regel einer Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Bundeslandes übertragen. Der Prüfungsausschuss ist grundsätzlich für das gesamte Bundesland zuständig.
In der Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss weisen Sie Ihre Kenntnisse nach
- über Schusswaffen und Munition aller Art, wenn Sie eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, oder
- über die Schusswaffen- und Munitionsarten, für die Sie die Erlaubnis zum Handel beantragt haben.
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Online-Dienst
Waffenhandel Fachkundeprüfung nachweisen (ThAVEL)
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle für die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung oder die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses Ihres Bundeslandes. Dies ist in der Regel eine Industrie- und Handelskammer (IHK).
Im Freistaat Thüringen wurde die IHK Südthüringen mit der Durchführung der Fachkundeprüfungen beauftragt.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK Suhl)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 9:00 bis 16:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Industrie- und Handelskammer
Empfänger: Industrie- und Handelskammer
IBAN: DE14 8207 0000 0004 6125 29
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Einzahlungsbeleg für die Gebühren
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
Formulare
- Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- § 16 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- § 22 Waffengesetz (WaffG)
- § 2 Abs. 1 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
- § 3 Thüringer Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes
- Anlage A Nr. 22 zur Handwerksordnung (HwO)
- Gebührenordnung der IHK Südthüringen
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
- Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
- Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK
Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.
Bearbeitungsdauer
- Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
- Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung
Kosten
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührenordnung der IHK Südthüringen niedergelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Prüfung wird mündlich abgelegt. Sie soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern, 60 Minuten aber nicht übersteigen. Die Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt.
Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung unmittelbar mit. Ist es positiv, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Eine Kopie dieses Prüfungszeugnisses müssen Sie der Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet, zusenden.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, den Bescheid über das Nichtbestehen mit einer Sperrfrist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu versehen.
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.11.2021