• Emleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

Erlaubnis für Waffenbesitz als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Schusswaffen oder Munition diese besitzen oder erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis hierfür.

Beschreibung

Waffen- oder Munitionssachverständige, die für Ihre Tätigkeit Schusswaffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Als Gründe für den Erwerb von Schusswaffen und Munition sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.

Online-Dienst

Waffenbesitzkarte als Sachverständige/r beantragen

ID: L100038_212667015

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 30.11.2021

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt.

Ansprechpartner

Landratsamt Gotha - Untere Waffenbehörde

Adresse

Hausanschrift

18.-März-Straße 50

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03621 214375(für Buchstabe A - K)

Telefon Festnetz: 03621 214510(für Buchstabe L - Z)

Formulare

Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen)

Version

Technisch erstellt am 04.06.2008

Technisch geändert am 20.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass,
  • gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
  • Nachweis Ihrer Sachkunde, wie beispielsweise eine entsprechende berufliche Ausbildung
  • Nachweis Ihres Bedürfnisses, zum Beispiel zukünftige Aufträge für die Sachverständigentätigkeit mit Schusswaffen (besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition; bei wissenschaftlicher Tätigkeit zum Beispiel auch Veröffentlichungen zum Nachweis Ihres Fachwissens)
  • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die mitzubringenden Unterlagen und Formulare.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie benötigen Schusswaffen oder Munition für eine Tätigkeit als Sachverständige oder Sachverständiger.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderlichen Unterlagen nachreichen
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen

Fristen

Eine besondere Frist ist nicht vorgesehen. Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens 1 Monat vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.

Kosten

Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige ist gebührenpflichtig. Die Gebühren teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis ist in der Regel unbefristet.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.11.2021

Version

Technisch erstellt am 27.11.2009

Technisch geändert am 26.03.2025

Stichwörter

rote Waffenbesitzkarte, WBK, Waffensachverständiger, Munition, Munitionssachverständiger, Munitionssachverständige, Erwerb von Schusswaffen, rote WBK, Waffen, Waffensachverständige, Waffenbesitzkarte, Besitz von Schusswaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024