Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten

    Zu Geboten und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

    Beschreibung

    Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

    Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:

    • Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
    • Planung und Koordinierung des Winterdienstes
    • Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus

    Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 243
      • Bus: 242
      • Bus: 205
      • Bus: 201
      • Bus: 216
      • Bus: 270
      • Bus: 210
      • Bus: 211
      • Bus: 212
      • Bus: 208

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)

    E-Mail: verkehrsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

    Verlängerung der Genehmigung zum Auftstellen von Gerüsten, Containern etc.

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund / einer verkehrsrechtlichen Anordnung

    Genehmigung zum Auftstellen von Gerüsten, Containern etc.

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

    Formulare

    Anträge sind in der Regel formlos, möglichst schriftlich (mit Begründung) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
    • Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
    • Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
    • Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme

    Fristen

    Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab.

    Kosten

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachtparkverbot, Verbot, Hindernisse auf der Straße, Vorschriften über die Straßenbenutzung, Sonntagsfahrverbot und Feiertagstagsfahrverbot, Straßenbenutzung, Straßenverkehr, Abmessungen Fahrzeug und Ladung, Lautsprecher betreiben, Feiertagsparkverbot, Ausnahme, Vorschriftzeichen oder Richtzeichen, Beschränkungen, Fahrzeug, Sonntagsparkverbot, Tragen von Schutzhelmen, Verkehrszeichen, Halten, Waren oder Leistungen, Werbung an Verkehrszeichen, Hindernisse, Parken, Halten und Parken, Anlegen von Sicherheitsgurten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English