Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim, oder einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen sind oder dort einziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht, solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.

    Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Wenn Sie sich nicht persönlich anmelden können, dann müssen dies die Leiter der Einrichtungen übernehmen.

    Zuständigkeit

    Melden Sie sich bei der Meldebehörde der Gemeinde, in der sich das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung befindet, wenn Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Blankenhain - Bürgerbüro & Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 4

    99444 Blankenhain

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
      Linie:
      • Bus: 14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Es gibt zwei Eingänge.
    Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
    der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036459 44017

    Telefon Festnetz: 036459 440-30

    Telefon Festnetz: 036459 440-10

    Telefon Festnetz: 036459 440-22

    E-Mail: einwohnermeldeamt@blankenhain.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Blankenhain

    Empfänger: Stadt Blankenhain

    IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Formulare

    Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung

    Weitere Informationen

    Behindertenklingel im Innenhof

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Fristen

    Sie müssen innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde angemeldet werden, sobald absehbar ist, dass Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreiten wird und Sie für keine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die/der Leiter*in die Meldung übernimmt, dann wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldestelle, Einwohnermeldeamt, Meldepflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de