Meldepflicht bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, Pflegeheim, oder einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen sind oder dort einziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht, solange sie für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Wenn Sie sich nicht persönlich anmelden können, dann müssen dies die Leiter der Einrichtungen übernehmen.
Zuständigkeit
Melden Sie sich bei der Meldebehörde der Gemeinde, in der sich das Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung befindet, wenn Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Blankenhain - Bürgerbüro & Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Marktstraße
Anzahl: 1 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
Linie:- Bus: 14
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Es gibt zwei Eingänge.
Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036459 44017
Telefon Festnetz: 036459 440-30
Telefon Festnetz: 036459 440-10
Telefon Festnetz: 036459 440-22
E-Mail: einwohnermeldeamt@blankenhain.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Blankenhain
Empfänger: Stadt Blankenhain
IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Formulare
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
Weitere Informationen
Behindertenklingel im Innenhof
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Fristen
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde angemeldet werden, sobald absehbar ist, dass Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreiten wird und Sie für keine andere Wohnung im Inland gemeldet sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die/der Leiter*in die Meldung übernimmt, dann wird Ihnen dies mitgeteilt.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 09.11.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldestelle, Einwohnermeldeamt, Meldepflicht