Leichenpass - Ausstellung
Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz - Gesundheitsamt
Adresse
Postanschrift
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03661 876-502
erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.
Kosten
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023
Stichwörter
Sterbefall, Dokument, Nachlass, Bescheinigung, Urkunde, Todesfall