Leichenpass - Ausstellung
Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Amtsärztlicher Dienst und Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Beschreibung
Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht, nach der Sozialgesetzgebung und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Begutachtungen im Auftrag von öffentlichen Dienststellen, Gerichten etc. durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Untersuchungen zum Drogenmissbrauch (Drogenscreening) durch, beraten Beschäftigte im Lebensmittelverkehr zum Infektionsschutzgesetz, führen Impf- und reisemedizinische Beratungen durch und beraten zu den Themen HIV und AIDS mit der Möglichkeit eines anonymen Bluttests.
Archiv
Das Archiv wurde im Rahmen der Umstrukturierung der Einrichtungen des ehemaligen staatlichen Gesundheitswesens der DDR aufgebaut. Es wurden Patientenakten und dergleichen aus ehemaligen Polikliniken und Ambulatorien des Kreises Sömmerda übernommen und archiviert.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-781(Sekretariat)
E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.
Kosten
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023
Stichwörter
Nachlass, Todesfall, Dokument, Urkunde, Bescheinigung, Sterbefall