Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass - Ausstellung

    Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenallee 31

    99867 Gotha

    Zugang über Hohe Straße

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    18. März-Str. 50

    99867 Gotha

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03621 214-665

    Telefon Festnetz: 03621 214-635

    E-Mail: Gesundheit@kreis-gth.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

    Kosten

    Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Nachlass, Bescheinigung, Todesfall, Dokument, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de