Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass - Ausstellung

    Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.3.1 Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Edmund- König- Strasse 7

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Artern
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Artern
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Gesundheitsamt Artern

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Artern
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Artern
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Sondershausen
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Gesundheitsamt Artern: rollstuhlgerecht, Fahrstuhl vorhanden

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88471

    Telefon Festnetz: 03632 741-471

    Telefon Festnetz: 03466 741-941

    E-Mail: gsa@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
    • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
    • Route der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

    Kosten

    Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bescheinigung, Nachlass, Urkunde, Todesfall, Sterbefall, Dokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English