• Krombach (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Leichenpass Ausstellung

Leichenpass - Ausstellung

Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

ID: L100038_212950614

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Ansprechpartner

Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Gesundheitsamt

Adresse

Hausanschrift

Aegidienstraße 24

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-5301

E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de

Stichwörter

Gesundheit Gesundheitsamt Hygiene Arzt Selbsthilfe, Gesundheit Infektionsschutz Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt Amtsarzt Amtsärztin Hygiene Gesundheitspass Hygienepass

Version

Technisch erstellt am 16.07.2007

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • beurkundeter Original-Totenschein Teil I
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
  • Route der Überführung

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.

Kosten

Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sterbefall, Dokument, Nachlass, Bescheinigung, Urkunde, Todesfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024