Leichenpass - Ausstellung
Wenn Sie einen Leichenpass benötigen, dann können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Leichenpass - Ausstellung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3520 Gesundheitsamt
Beschreibung
Amtsärztlicher Dienst
- Hygiene- und Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
- Sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Internet
erforderliche Unterlagen
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.
Kosten
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023