Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringenOnline erledigen

    Inkassodienstleistung - Erlaubnis

    Wer geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchte, muss diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

    Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind

    • das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und
    • die wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Die Registrierung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können jederzeit angeordnet oder geändert werden. 

    Erlaubnisfrei sind Rechtsdienstleistungen, die als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit stehen (z.B. Einziehung von Kundenforderungen, die einer Werkstatt erfüllungshalber abgetreten wurden). Eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister ist für diese Dienstleistungen nicht erforderlich.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950611

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landgericht Erfurt.

    Ansprechpartner

    Landgericht Erfurt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900432

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Domplatz 37

    99084 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57353-3535(Zentrale Telefonvermittlung)

    Fax: 0361 57353-3579

    E-Mail: lgerf.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag sind insbesondere vorzulegen:

    • zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsganges und der bisherigen Berufsausübung
    • Führungszeugnis
    • Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis erfolgt ist
    • Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, gegebenenfalls eine Kopie des Bescheids
    • Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde (z.B. Zeugnisse)
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Fristen

    Erlaubnisse zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz (Alterlaubnisse) sind zum 1. Januar 2009 erloschen, es sei denn, Sie haben bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen "Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber" gestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung eines mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbundenen Berufs niedergelassen ist, darf diesen Beruf unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich in Deutschland ausüben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 27.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    RDG, Inkassodienstleister, Rechtsberater, Rechtsdienstleister, Registrierung, Rechtsberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English