Gewerbe Anmeldung

    Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950606

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    Fax: 03691 670-819

    E-Mail: ordnungsamt@eisenach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
    • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
    • notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
    • Gesellschaftsvertrag mit Angabe
      • des Firmensitzes,
      • des Geschäftsgegenstandes,
      • des Stammkapitals,
    • bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
    • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de