Gewerbe

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

    Beschreibung

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
    • Betrieb von Taxiunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Finanzdienstleister
    • Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
    • Handwerk
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
    • Inkassobüros
    • Krankentransporte
    • Makler
    • Pflegedienste
    • Privatkrankenanstalten
    • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Versicherungsvermittler

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannisgraben 4

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594360

    Fax: 03447 594339

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-altenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de