Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Johannisstraße
Linie:- Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Johannisstraße
Linie:- Bus: I, L, Z, W
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lutz Meyner (Sachgebietsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03447 594-360
Fax: 03447 594-339
E-Mail: lutz.meyner@stadt-altenburg.de
Frau Sabine Zabka (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03447 594-363
Fax: 03447 594-339
E-Mail: sabine.zabka@stadt-altenburg.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen