Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Linie:- Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
- Haltestelle: Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Linie:- Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen