Gewerbe

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

    Beschreibung

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
    • Betrieb von Taxiunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Finanzdienstleister
    • Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
    • Handwerk
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
    • Inkassobüros
    • Krankentransporte
    • Makler
    • Pflegedienste
    • Privatkrankenanstalten
    • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Versicherungsvermittler

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.3 Gewerbebehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03675 871-404

    Telefon Festnetz: 03675 871-443

    E-Mail: gewerbebehoerde@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English