Gewerbe

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

    Beschreibung

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
    • Betrieb von Taxiunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Finanzdienstleister
    • Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
    • Handwerk
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
    • Inkassobüros
    • Krankentransporte
    • Makler
    • Pflegedienste
    • Privatkrankenanstalten
    • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
    • Versicherungsvermittler

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-299

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English