Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmalkalden - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag  08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag  08:30 - 13:00 Uhr Hinweis: Samstag jeden ersten des Monats, Änderungen möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 03683 667-103
Telefon Festnetz: 03683 667-104
Telefon Festnetz: 03683 667-105
Telefon Festnetz: 03683 667-106
E-Mail: buergerbuero@schmalkalden.de
Bankverbindung
Stadt Schmalkalden
Empfänger: Stadt Schmalkalden
IBAN: DE81 8405 0000 1505 0000 30
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen