Sperrzeit Verkürzung

    Gaststättenbetrieb, Vergnügungsstätte Sperrzeit - Ausnahmegenehmigung

    Eine Verkürzung der Sperrzeit für Ihren Betrieb müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Eine Sperrzeit für Gaststätten gibt es in Thüringen nicht. Eine Sperrzeit gilt nur für folgende Veranstaltungen:

    • Vergnügungsplätze, Veranstaltungen nach § 60a der Gewerbeordnung, Schaustellungen, unterhaltende Vorstellungen sowie Musikaufführungen und sonstige, nicht unter den Nummern 2 oder 3 genannte Lustbarkeiten, Betriebe und Veranstaltungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 22.00 Uhr,
    • Theater- oder Filmvorführungen im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 24.00 Uhr,
    • Biergärten, Wirtschaftsgärten und von der Nutzung für den Betrieb von Gaststätten mitumfasste Freiflächen sowie sonstige Gaststätten im Freien und in Festzelten unter freiem Himmel ab 1.00 Uhr.

    Die Sperrzeit endet für die genannten Veranstaltungen um 6.00 Uhr.

    Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für einzelne Betriebe kann die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden; in diesem Fall können zudem Auflagen erteilt werden.  

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212950604

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich sowohl für Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall als auch für eine generelle Sperrzeitverkürzung an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)

    Telefon Festnetz: 03631 911-3211

    Telefon Festnetz: 03631 911-3210

    E-Mail: Ordnung-Gewerbe@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: personenstandswesen@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Verlängerung / Verkürzung / Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 5 Absatz 4 ThürGastG

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es wird empfohlen, eine kurze schriftliche Begründung abzugeben, warum Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen. Diese reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Sperrzeitverkürzung ein.

    Formulare

    Die Sperrzeitverkürzung kann nur auf Antrag vorgenommen werden. Dieser kann formlos erfolgen. Gegebenenfalls liegt in Ihrer Gemeinde auch ein Antragsformular aus oder steht im Internet zum Download bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 14.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Weingarten, Theatervorführung, Veranstaltungen, Filmvorführung, Vergnügungsplätze, Biergarten, Gaststätte, Sperrzeit verkürzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024