Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die
- mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
- die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von solchen Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Online-Dienst
Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-746
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler- und Jugendschutz:
mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer müssen Sie nachweisen, dass Sie in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden sind.
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution:
Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Diese wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
- Die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
- Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Kosten
Je nach Fall beträgt die Gebühr 250,00 bis 1.000,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021