Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die

    • mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
    • die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,

    benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von solchen Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten

    ID: L100038_212635006

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2021

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Besucheradresse - Neues Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9562

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9564

    Fax: +49 3631 696-831(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: gewerbeamt@nordhausen.de(Für größere Dateien oder personenbezogene Daten nutzen Sie bitte den Link zu TeamBeam.)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay, Paypal, Visa Karte, paydirekt, Mastercard, Mastercard

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Stichwörter

    Gewerbeamt

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2021

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)

    Telefon Festnetz: 03631 911-3211

    Telefon Festnetz: 03631 911-3210

    E-Mail: Ordnung-Gewerbe@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: personenstandswesen@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler- und Jugendschutz:
      mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer müssen Sie nachweisen, dass Sie in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden sind.
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution:
      Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Diese wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
    • Die Bauart der Spielgeräte ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
    • Der Aufstellungsort entspricht den Durchführungsvorschriften der Gewerbeordnung.

    Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Kosten

    Je nach Fall beträgt die Gebühr 250,00 bis 1.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Spielgeräte, Geldspielgeräte, 33c GewO, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB, Glücksspiel, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Gewerbeordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024