• Am Ettersberg (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Sehteststellen Anerkennung

Sehteststelle - Anerkennung

Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt die Anerkennung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
  • Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
  • Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

ID: L100038_212950603

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt.

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land

Aktuelles

Wir sind für Sie da! Die Aufgaben einer Kreisverwaltung sind vielfältig. Von A wie Abfall bis Z wie Zulassung helfen wir Ihnen gern im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten bei der Erledigung Ihrer Anliegen und Anfragen. Mit unserem Informationsangebot machen wir unsere Arbeit transparent und bieten Ihnen einen zuverlässigen Service, mit dem Sie einfach und schnell den richtigen Ansprechpartner in unserer Behörde finden. Wie bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten um mit uns Kontakt aufzunehmen, sei es per Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular oder einem vorab vereinbarten persönlichen Gespräch. Nutzen Sie bitte auch unser digitales Verwaltungsportal für Online-Terminvergaben und elektronische Antragsverfahren auf unserer Webseite www.weimarerland.de .

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) ; Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

Kontakt

Telefon Festnetz: 03644 540-0

Fax: 03644 540-850

E-Mail: post.landratsamt@weimarerland.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift

Bankverbindung

Landratsamt Weimarer Land

Empfänger: Landratsamt Weimarer Land

IBAN: DE03 8205 1000 0501 0039 16

Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Version

Technisch erstellt am 09.12.2009

Technisch geändert am 07.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
  • Es ist ein formloser Antrag zu stellen.

Formulare

Einzureichen ist ein formloser Antrag mit dem Nachweis über die oben genannten Voraussetzungen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kosten

Gemäß Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 51,10 Euro bis 307,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:

  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
  • Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
  • Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
  • Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 25.11.2019

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Augenuntersuchung, Amtlich anerkannter Sehtest

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024