Luftverkehr - Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung beantragen
Wenn Sie Fluglehrer/innen oder Personal für die Flugsicherung ausbilden möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Fluglehrer - Erlaubnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes oder an das Luftfahrt-Bundesamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Formulare
Stellen Sie einen formlosen Antrag.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
35,00 Euro bis 380,00 Euro
Unterstützende Institutionen
Flugschulen und Luftsportvereine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen